Schulzahnärztliche Untersuchung

Am 30.05., 31.05. und 02.06.2016 findet die schulzahnärztliche Untersuchung für die Grundschulkinder und die 5. und 6. Klassen statt.

Laut Schulgesetz-SH §27 sind alle Kinder verpflichtet, an der Untersuchung teilzunehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten ihre Kinder schriftlich von der Untersuchung freistellen (als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Behinderungen, Infektionsgefahr).